Energieeffizient Sanieren - LH Wiesbaden

Die Landeshauptstadt Wiesbaden unterstützt Hauseigentümer und Mieter mit Zuschüssen für energetische Maßnahmen an ihrem Gebäude oder in der Wohnung.

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Heizungstechnik, sowie der Einbau solarthermischer Anlagen bei Bestandswohngebäuden. Für eine der Förderkategorien ist eine Förderung von bis zu 2.500 € möglich.

Auch kleinere Maßnahmen, wie das Dämmen von Teilflächen, von Rollladenkästen, der Tausch von Heizungspumpen und Thermostatventilen sind förderfähig.

Aus fünf Kategorien können Zuschüsse für maximal eine der Kategorien pro Antragsteller und Objekt beantragt werden. Das Programm ist kombinierbar mit den Programmen des Bundes (BAFA, KfW), dem ESWE-Programm zur CO2-Reduzierung und der Mainzer Stiftung für die Stadtteile Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Eigentümer*in von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Eigentümergemeinschaften und Mieter*in mit Zustimmungserklärung des Eigentümers.

Fördervoraussetzungen:

  • Die Förderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Wiesbaden, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim.
  • Die Förderung gilt für Bestandsgebäude, die zu mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden sowie für Eigentums- und Mietwohnungen bis zum Baujahr 2008.
  • Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.
  • Pro Objekt ist jeweils nur eine Förderung möglich.
  • Die Förderzusage und die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Durchführung des Vorhabens unter Vorlage der Rechnung und eines Verwendungsnachweises.
  • Im Verwendungsnachweis bestätigt der beauftragte Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung des Vorhabens.
  • Es gelten die Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtline.

Antragsablauf:

  • WICHTIG: Der Antrag muss vor der Beauftragung des Vorhabens bei der Klimaschutzagentur schriftlich eingereicht werden. Bereits beauftragte Vorhaben sind nicht förderfähig.
  • Nach Erhalt der Eingangsbestätigung kann mit der Beauftragung der Maßnahme begonnen werden.
  • Nach 12 Monaten ist die Maßnahme abzuschließen und innerhalb von weiteren 3 Monaten sind die Rechnungen über die Maßnahme vorzulegen.
  • Aufgrund der hohen Fördernachfrage kann die Auszahlung des Förderbetrags nach Einreichung der Verwendungsnachweise 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von zusätzlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.

Ein Programm von:

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